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Glossar

Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag ist eine unverbindliche Kostenschätzung des Handwerkers nach § 649 BGB, keine Preisgarantie. Überschreitet die tatsächliche Rechnung den Voranschlag wesentlich, muss der Betrieb dies unverzüglich anzeigen.

Begriff
Kostenvoranschlag
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Als Richtwert für eine wesentliche, mitteilungspflichtige Überschreitung gelten in Rechtsprechung und Praxis etwa 15 bis 20 Prozent, im Einzelfall bis 25 Prozent.

Bei Putzarbeiten zeigt sich eine Überschreitung oft erst nach dem Entfernen alten Putzes, wenn der Untergrund schlechter ist als von außen erkennbar.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Kostenvoranschlag beim Werkvertrag: Was rechtlich gilt, Verbraucherinformationssystem Bayern,

Einsatz von Sprachmodellen

Die Formulierung der Titel-, Überschrift- und Antwortzonen-Muster sowie die Texte des Moduls Putzbedarf-Rechner und Fassaden-Dämmungs-Check entstehen mit Unterstützung von Sprachmodellen (Claude Sonnet und Claude Opus). Das Hintergrundbild der Startseite ist mit einem Bildmodell erzeugt (Gemini 2.5 Flash Image über Eden AI). Name, Anschrift und Kontaktdaten der einzelnen Einträge stammen unverändert aus den genannten Quellen und werden nicht von einem Modell erzeugt oder ergänzt.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.