Meisterpflicht im Stuckateurhandwerk
Das Stuckateurhandwerk, umgangssprachlich Verputzer, steht als Nummer 9 in Anlage A der Handwerksordnung und ist damit zulassungspflichtig. Wer den Betrieb selbstständig führt, braucht dafür grundsätzlich den Meisterbrief oder eine gleichgestellte Qualifikation.
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