Verputzer.org

Glossar

Gewährleistung bei Putz- und Stuckateurarbeiten

Für Putzarbeiten, die fest mit einem Gebäude verbunden sind, etwa ein Fassadenputz, gilt die fünfjährige Gewährleistungsfrist für Bauwerke nach § 634a BGB. Bei VOB/B-Verträgen sind es vier Jahre.

Begriff
Gewährleistung bei Putz- und Stuckateurarbeiten
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Ein fest aufgebrachter Putz zählt als Bauwerksleistung, weil er für Substanz und Nutzbarkeit des Gebäudes wesentlich ist. Innerhalb der Frist muss der Betrieb Mängel wie Risse oder Abplatzungen nachbessern.

Ein Abnahmeprotokoll mit Datum ist die Grundlage für jede spätere Mängelrüge, etwa bei später auftretenden Rissen in der Putzoberfläche.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Dauer der Gewährleistung, 2 oder 5 Jahre, Handwerkskammer zu Köln,

Einsatz von Sprachmodellen

Die Formulierung der Titel-, Überschrift- und Antwortzonen-Muster sowie die Texte des Moduls Putzbedarf-Rechner und Fassaden-Dämmungs-Check entstehen mit Unterstützung von Sprachmodellen (Claude Sonnet und Claude Opus). Das Hintergrundbild der Startseite ist mit einem Bildmodell erzeugt (Gemini 2.5 Flash Image über Eden AI). Name, Anschrift und Kontaktdaten der einzelnen Einträge stammen unverändert aus den genannten Quellen und werden nicht von einem Modell erzeugt oder ergänzt.

Korrekturweg

Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 12. September 2026.