Glossar
Gewährleistung bei Putz- und Stuckateurarbeiten
Für Putzarbeiten, die fest mit einem Gebäude verbunden sind, etwa ein Fassadenputz, gilt die fünfjährige Gewährleistungsfrist für Bauwerke nach § 634a BGB. Bei VOB/B-Verträgen sind es vier Jahre.
- Begriff
- Gewährleistung bei Putz- und Stuckateurarbeiten
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Ein fest aufgebrachter Putz zählt als Bauwerksleistung, weil er für Substanz und Nutzbarkeit des Gebäudes wesentlich ist. Innerhalb der Frist muss der Betrieb Mängel wie Risse oder Abplatzungen nachbessern.
Ein Abnahmeprotokoll mit Datum ist die Grundlage für jede spätere Mängelrüge, etwa bei später auftretenden Rissen in der Putzoberfläche.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Dauer der Gewährleistung, 2 oder 5 Jahre, Handwerkskammer zu Köln,
Einsatz von Sprachmodellen
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.