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Ratgeber

EPS, Steinwolle oder Holzfaser im WDVS-Vergleich

EPS dämmt mit 0,037 bis 0,040 W/(mK) und kostet als Material laut Verbraucherzentrale 16 bis 24 Euro je Quadratmeter, ist aber brennbar. Steinwolle ist nichtbrennbar (Klasse A1) und liegt bei 0,040 W/(mK). Holzfaser dämmt mit 0,040 bis 0,052 W/(mK), ist normalentflammbar und kostet 15 bis 29 Euro. Ab Gebäudeklasse 4 verlangt die Bauordnung Schwerentflammbarkeit.

Wie sich EPS, Steinwolle und Holzfaser in 5 Kennwerten unterscheiden

Ein Wärmedämmverbundsystem, kurz WDVS, besteht aus Dämmplatten, die auf die Außenwand geklebt und meist zusätzlich gedübelt werden, einer Armierungsschicht mit Glasfasergewebe und dem Oberputz. Der Dämmstoff ist die Schicht, die Sie nach dem Verputzen nie wieder sehen und die trotzdem über Preis, Brandschutz und Dicke des ganzen Aufbaus entscheidet. Drei Materialien teilen sich den Markt. Nach der letzten veröffentlichten Erhebung des Fachverbands Wärmedämm-Verbundsysteme aus dem Jahr 2013 entfielen 82 Prozent der Systeme auf EPS, 15 Prozent auf Mineralwolle und 3 Prozent auf alle übrigen Dämmstoffe zusammen, darunter Holzfaser.

EPS ist expandiertes Polystyrol, im Alltag Styropor genannt: ein Kunststoffschaum aus Erdöl, weiß oder mit Grafitzusatz grau. Steinwolle gehört zur Mineralwolle; sie wird aus geschmolzenem Gestein zu Fasern gesponnen und mit Bindemittel zu Platten gepresst. Holzfaserplatten bestehen aus Nadelholzresten, die zerfasert und mit Wasserglas, Holzleim oder Naturharzen gebunden werden. Die fünf Kennwerte, an denen Sie die drei vergleichen, sind Wärmeleitfähigkeit, Brandverhalten, Materialpreis, Feuchteverhalten und Gewicht.

Die drei WDVS-Dämmstoffe im Vergleich. Wärmeleitfähigkeit nach co2online (September 2025) und FNR; Brandverhalten nach Fachverband WDVS; Materialpreise für Fassadendämmung laut Verbraucherzentrale (Juli 2025) ohne Angabe der Dicke.
KennwertEPSSteinwolleHolzfaser
Wärmeleitfähigkeit in W/(mK)0,037 bis 0,040, graues EPS etwa 20 Prozent besser0,0400,038 bis 0,040 (co2online), Platten 0,040 bis 0,052 (FNR)
Brandverhalten des DämmstoffsEuroklasse E, DIN 4102 B1Euroklasse A1, nichtbrennbarEuroklasse E, DIN 4102 B2
Einstufung des ganzen WDVSschwerentflammbar nur mit Brandschutzmaßnahmennichtbrennbarnormalentflammbar
Materialpreis je Quadratmeter16 bis 24 Euro (VZ), 10 bis 15 Euro (co2online)11 Euro (co2online)15 bis 29 Euro (VZ)
Feuchteverhaltengeschlossenzellig, nimmt kaum Wasser aufdiffusionsoffen, hydrophobiertdiffusionsoffen, Diffusionswiderstand 2 bis 5, Wärmekapazität 2.100 J/(kgK)
Rohdichtebei schwerentflammbaren Systemen höchstens 25 kg/m³ (DIBt)Brandriegel-Lamellen 60 bis 100 kg/m³ (DIBt)Platten 110 bis 270 kg/m³ (FNR)
Höchstwert U-Wert Außenwand bei Dämmung im Bestand
0,24 W/(m²K)
Anlage 7 GModG, Zeile 1, Stand 29. Juli 2026
Brandriegel bei EPS-WDVS: Mindesthöhe und Material
200 mm Steinwolle, Schmelzpunkt mindestens 1.000 °C
Deutsches Institut für Bautechnik, Hinweis WDVS mit EPS-Dämmstoff, Stand 27. Mai 2015
Materialpreis Holzweichfaser gegen EPS, Fassadendämmung
15 bis 29 Euro gegen 16 bis 24 Euro je Quadratmeter
Verbraucherzentrale, Ökologische Wärmedämmung mit alternativen Dämmstoffen, Stand 28. August 2025

Die Preiszeile verdient einen zweiten Blick. Die Verbraucherzentrale nennt für Holzweichfaser 15 bis 29 Euro und für EPS 16 bis 24 Euro je Quadratmeter Material, also fast dieselbe Spanne. co2online kommt für EPS auf 10 bis 15 Euro und für Steinwolle auf 11 Euro. Keine der beiden Quellen nennt die Dämmdicke, auf die sich der Preis bezieht. Weil Holzfaser bei gleicher Dämmwirkung dicker sein muss, verschiebt sich der Vergleich zu Lasten der Holzfaser, sobald Sie je erreichtem U-Wert statt je Quadratmeter rechnen. Der Materialpreis ist ohnehin nur ein Teil: Die Verbraucherzentrale setzt das fertige WDVS mit Gerüst, Putz und Arbeit bei 90 bis 140 Euro je Quadratmeter an.

Welche Dämmdicke Sie für 0,24 und 0,20 W/(m²K) brauchen

Der U-Wert gibt an, wie viel Wärme je Quadratmeter Wand und je Grad Temperaturunterschied nach außen fließt; je kleiner, desto besser. Anlage 7 des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz, GEG) verlangt bei der Dämmung einer bestehenden Außenwand höchstens 0,24 W/(m²K). Wer den Zuschuss aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude will, muss nach deren technischen Mindestanforderungen 0,20 W/(m²K) erreichen. Die Verbraucherzentrale nennt als übliche Dämmdicke an der Fassade 12 Zentimeter oder mehr.

Wie dick die Platte bei Ihnen sein muss, hängt von zwei Größen ab: vom Dämmvermögen der vorhandenen Wand und von der Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffs. Für die Bestandswand gibt es keinen allgemeinen Wert; eine 30 Zentimeter dicke Wand aus Vollziegeln dämmt anders als eine aus Hochlochziegeln oder Bimsstein. Für den Dämmstoff gilt eine einfache Proportion: Bei gleichem Ziel braucht ein Material mit 0,032 W/(mK) 20 Prozent weniger Dicke als eines mit 0,040 W/(mK), und Holzfaser mit 0,045 W/(mK) braucht gegenüber 0,040 gut 12 Prozent mehr.

  1. Wärmedurchlasswiderstand der vorhandenen Wand bestimmen lassen, in m²K/W; das macht die Energieberatung aus Wandaufbau und Baujahr.
  2. Ziel-U-Wert festlegen: 0,24 W/(m²K) für die gesetzliche Pflicht, 0,20 W/(m²K) für die Förderung.
  3. Nötigen Gesamtwiderstand ausrechnen: 1 geteilt durch den Ziel-U-Wert, also 4,17 m²K/W für 0,24 und 5,0 m²K/W für 0,20.
  4. Widerstand der Bestandswand und der Wärmeübergänge abziehen; der Rest ist der Widerstand, den die Dämmung liefern muss.
  5. Diesen Rest mit der Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffs multiplizieren; das Ergebnis in Metern ist die Dämmdicke, aufgerundet auf die nächste lieferbare Plattendicke.

Ein Beispiel nur für den letzten Schritt: Muss die Dämmung einen Widerstand von 3,5 m²K/W beisteuern, ergeben sich bei EPS mit 0,032 W/(mK) 11,2 Zentimeter, bei Steinwolle mit 0,040 W/(mK) 14 Zentimeter und bei Holzfaser mit 0,045 W/(mK) 15,8 Zentimeter. Die drei Zentimeter Unterschied kosten Sie Dachüberstand, Fensterbankausladung und Abstand zur Grundstücksgrenze. Genau diese baulichen Grenzen nennt der Fachverband Wärmedämm-Verbundsysteme als eines von vier Auswahlkriterien neben U-Wert, Brandschutz und Gestaltung.

Ab welcher Gebäudehöhe der Brandschutz den Dämmstoff vorgibt

Die Bauordnung teilt Gebäude nach Höhe in fünf Gebäudeklassen ein. Höhe meint dabei nach § 2 Absatz 3 der Musterbauordnung die Fußbodenoberkante des höchsten Geschosses mit Aufenthaltsraum über dem Gelände, nicht die Firsthöhe. Gebäude bis 7 Meter gehören zu den Klassen 1 bis 3, Gebäude bis 13 Meter mit Nutzungseinheiten bis 400 Quadratmetern zur Klasse 4, alle übrigen zur Klasse 5. Ab 22 Metern beginnt das Hochhaus. Die Musterbauordnung ist die Vorlage der Länder; verbindlich ist die Landesbauordnung, die diese Einteilung übernimmt.

Für die Fassade steht die entscheidende Regel in § 28 Absatz 3 der Musterbauordnung: Oberflächen von Außenwänden und Außenwandbekleidungen müssen einschließlich der Dämmstoffe schwerentflammbar sein und dürfen nicht brennend abfallen oder abtropfen. Absatz 5 nimmt die Gebäudeklassen 1 bis 3 davon aus. Ein freistehendes Einfamilienhaus darf also normalentflammbare Dämmung tragen, ein viergeschossiges Mehrfamilienhaus nicht. Für Hochhäuser verlangt die Muster-Hochhaus-Richtlinie nichtbrennbare Dämmung, also Mineralwolle oder Mineralschaum.

Welche Brandklasse muss mein WDVS erreichen?

Liegt der Fußboden des höchsten Aufenthaltsgeschosses mehr als 22 Meter über dem Gelände?

Ja

Das Gebäude ist ein Hochhaus. Die Muster-Hochhaus-Richtlinie verlangt nichtbrennbare Dämmung: Steinwolle oder Mineralschaum, kein EPS, keine Holzfaser.

Nein

Liegt dieser Fußboden mehr als 7 Meter über dem Gelände (Gebäudeklasse 4 oder 5)?

Ja

Soll EPS verwendet werden?

Ja

Zulässig, aber nur als schwerentflammbares System mit den Brandschutzmaßnahmen der Zulassung: bei Dämmdicken über 100 mm Brandriegel oder Sturzschutz, dazu die Sockelriegel nach dem DIBt-Hinweis von 2015. Holzfaser scheidet als normalentflammbares System aus.

Nein

Steinwolle erfüllt die Anforderung als nichtbrennbares System ohne Zusatzmaßnahmen. Holzfaser ist in dieser Höhe nicht zulässig, weil das System nur normalentflammbar ist.

Nein

Gebäudeklasse 1 bis 3: Die Bauordnung lässt normalentflammbare Außenwandbekleidungen zu. EPS, Steinwolle und Holzfaser sind alle zulässig. Für EPS empfiehlt der Fachverband trotzdem die schwerentflammbare Ausführung.

Wo Brandriegel und Sturzschutz bei EPS-Dämmung sitzen müssen

EPS brennt. Damit ein WDVS mit EPS trotzdem als schwerentflammbar gilt, schreibt die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung jedes Systems Brandschutzmaßnahmen vor. Nach der Technischen Systeminfo des Fachverbands Wärmedämm-Verbundsysteme sind zugelassene EPS-Systeme bis 100 Millimeter Dämmdicke ohne Zusatzmaßnahmen schwerentflammbar. Bei mehr als 100 Millimetern braucht es entweder einen Sturzschutz über jeder Öffnung oder einen umlaufenden Brandriegel in mindestens jedem zweiten Geschoss. Ein Brandriegel ist ein Streifen aus nichtbrennbarer Mineralwolle, der die Dämmebene waagerecht unterbricht, damit ein Brand nicht innerhalb der Dämmung von Geschoss zu Geschoss läuft.

Das Deutsche Institut für Bautechnik hat diese Regeln nach einer Versuchsreihe der Bauministerkonferenz mit dem Hinweis vom 27. Mai 2015 verschärft, damit die Fassaden gegen einen Brand außerhalb des Gebäudes in unmittelbarer Nähe der Fassade widerstandsfähiger werden. Seither gilt für schwerentflammbare EPS-Systeme bis 300 Millimeter Dicke zusätzlich eine feste Anordnung von Riegeln gegen Brandeinwirkung von außen:

  • Ein Brandriegel an der Unterkante des WDVS oder höchstens 90 Zentimeter über dem Gelände.
  • Ein Brandriegel in Höhe der Decke des 1. Geschosses, höchstens 3 Meter über dem ersten Riegel.
  • Ein Brandriegel in Höhe der Decke des 3. Geschosses, höchstens 8 Meter über dem zweiten Riegel.
  • Ein Brandriegel höchstens 1 Meter unterhalb angrenzender brennbarer Bauteile, etwa unter einem Holzdach.
  • Jeder Riegel mindestens 200 Millimeter hoch, aus Steinwolle mit Schmelzpunkt über 1.000 Grad und 60 bis 100 kg/m³, vollflächig geklebt und gedübelt.
  • Bis zum dritten Riegel ein Putzsystem von mindestens 4 Millimetern Dicke, EPS mit höchstens 25 kg/m³ und ein Armierungsgewebe von mindestens 150 g/m².

Diese Liste ist Ihr Prüfmaßstab beim Angebotsvergleich. Ein Angebot für ein EPS-System an einem Gebäude der Klasse 4 oder 5, das keine Position für Brandriegel enthält, ist entweder unvollständig oder nicht zulassungskonform. Beides kostet Sie später Geld. Nach der Zulassung muss der Fachunternehmer die zulassungskonforme Ausführung nach Abschluss der Arbeiten schriftlich bestätigen; der Vordruck dafür ist Anlage der Zulassung. Verlangen Sie diese Bestätigung mit der Schlussrechnung und lassen Sie die Lage der Brandriegel vor dem Armieren fotografieren, wie es der Fachverband empfiehlt.

Wann Steinwolle oder Holzfaser den Mehrpreis rechtfertigen

Steinwolle zahlt sich in drei Fällen aus. Erstens bei Gebäuden der Klassen 4 und 5, weil das nichtbrennbare System ohne Brandriegel und Sturzschutz auskommt und die Zusatzpositionen des EPS-Systems entfallen. Zweitens an lauten Straßen, wo der Schallschutz mitentscheidet; der Fachverband führt dazu die Technische Systeminfo Nr. 7, die Sie beim Betrieb anfordern können. Drittens dort, wo die Fassade nach der Landesbauordnung ohnehin nichtbrennbar sein muss, etwa bei Hochhäusern. Der Preisnachteil je Quadratmeter Material ist nach co2online mit 11 Euro gegenüber 10 bis 15 Euro für EPS kaum vorhanden; teurer wird die Verarbeitung, weil die Platten schwerer sind und immer gedübelt werden.

Holzfaser ist der Dämmstoff für Häuser der Klassen 1 bis 3, deren Eigentümer einen nachwachsenden Rohstoff und eine diffusionsoffene Wand wollen. Diffusionsoffen heißt, dass Wasserdampf durch die Schicht wandern kann; die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe nennt für Holzfaserplatten einen Diffusionswiderstand von 2 bis 5, während EPS geschlossenzellig ist. Die hohe spezifische Wärmekapazität von 2.100 Joule je Kilogramm und Kelvin speichert Wärme länger als leichte Schäume. Die Verbraucherzentrale hält ökologische Dämmstoffe für Einfamilienhäuser und kleine Mehrfamilienhäuser mit Blick auf den Brandschutz meistens für problemlos einsetzbar und weist zugleich darauf hin, dass ihre Entsorgung unterschiedlich geregelt ist: manche Materialien lassen sich energetisch verwerten, andere sind wegen Zusatzstoffen schwer zu recyceln.

EPS bleibt der Dämmstoff mit dem geringsten Materialpreis je erreichtem U-Wert und dem leichtesten Gewicht. Zwei Punkte sprechen gegen ihn. Bis Februar 2018 durften EPS-Dämmstoffe nach Angaben von co2online das inzwischen verbotene Flammschutzmittel HBCD enthalten; heutige Platten dürfen es nicht mehr, alte Platten aus einer Aufdopplung schon. Und ab Gebäudeklasse 4 kostet die Schwerentflammbarkeit Brandriegel, Sturzschutz und Dokumentation, die beim Vergleich der Materialpreise nicht auftauchen.

Welche 5 Fragen Sie dem Betrieb vor der Dämmstoffwahl stellen

Der Betrieb wählt das System meist nach seiner Routine, nicht nach Ihrem Haus. Fünf Fragen holen die Entscheidung auf Ihre Seite. Jede zielt auf eine Angabe, die im Angebot stehen muss, und jede hat einen Grund.

  • In welcher Gebäudeklasse steht mein Haus nach der Landesbauordnung, und welche Brandklasse muss das System deshalb erreichen? Ohne diese Angabe ist der Dämmstoff nicht wählbar.
  • Welche Zulassungsnummer hat das angebotene System, und welche Brandschutzmaßnahmen schreibt diese Zulassung bei der geplanten Dicke vor? Die Antwort gehört als Position ins Angebot.
  • Welcher U-Wert wird erreicht, und mit welcher Wärmeleitfähigkeit und Dicke? Nur so lässt sich prüfen, ob 0,24 für das Gesetz oder 0,20 für die Förderung eingehalten wird.
  • Wie viel Dicke lassen Dachüberstand, Fensterbänke und Grenzabstand zu, und welcher Dämmstoff erreicht den U-Wert innerhalb dieser Grenze? Hier entscheidet oft die Wärmeleitfähigkeit.
  • Bekomme ich nach Fertigstellung die schriftliche Bestätigung der zulassungskonformen Ausführung und Fotos der Brandriegel vor dem Armieren? Ohne beides fehlt der Nachweis für Versicherung und Käufer.

Die Antworten passen auf eine Seite. Wer sie nicht bekommt, sollte das Angebot nicht annehmen. Wer sie bekommt, kann die drei Dämmstoffe an seinem eigenen Haus vergleichen, statt an einer Tabelle.

Häufige Fragen

Welcher WDVS-Dämmstoff ist am günstigsten?

EPS ist im Wärmedämmverbundsystem meist der günstigste Dämmstoff je erreichtem U-Wert. co2online nennt 10 bis 15 Euro je Quadratmeter Material, die Verbraucherzentrale 16 bis 24 Euro. Steinwolle liegt laut co2online bei 11 Euro, Holzweichfaser laut Verbraucherzentrale bei 15 bis 29 Euro. Ab Gebäudeklasse 4 kommen bei EPS Brandriegel und Sturzschutz hinzu, die den Vorteil verkleinern.

Ist ein WDVS mit EPS brandgefährlich?

Ein zugelassenes WDVS mit EPS gilt als schwerentflammbar, wenn die Brandschutzmaßnahmen der Zulassung ausgeführt sind. Bis 100 Millimeter Dämmdicke reicht das System selbst, darüber braucht es Brandriegel aus Steinwolle oder Sturzschutz über den Öffnungen, dazu seit dem DIBt-Hinweis von 2015 Riegel im Sockelbereich. Fehlen diese Maßnahmen, ist das System nur normalentflammbar und in Gebäudeklasse 4 und 5 unzulässig.

Darf ich Holzfaserdämmung an einem Mehrfamilienhaus verwenden?

Holzfaserdämmung im WDVS ist nach der Einstufung des Fachverbands Wärmedämm-Verbundsysteme normalentflammbar. Sie ist deshalb an Gebäuden der Klassen 1 bis 3 zulässig, also bis 7 Meter Fußbodenhöhe des obersten Aufenthaltsgeschosses. Ab Gebäudeklasse 4 verlangt § 28 Absatz 3 der Musterbauordnung schwerentflammbare Außenwandbekleidungen einschließlich der Dämmstoffe; dort scheidet Holzfaser aus.

Wie dick muss die Fassadendämmung sein?

Die Dämmdicke ergibt sich aus dem Ziel-U-Wert, dem Dämmvermögen der vorhandenen Wand und der Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffs. Das Gesetz verlangt höchstens 0,24 W/(m²K), die Bundesförderung 0,20 W/(m²K). Die Verbraucherzentrale nennt 12 Zentimeter oder mehr als übliche Dicke. Bei gleichem Ziel braucht ein Dämmstoff mit 0,032 W/(mK) 20 Prozent weniger Dicke als einer mit 0,040 W/(mK).

Was ist ein Brandriegel im WDVS?

Ein Brandriegel im WDVS ist ein waagerecht umlaufender Streifen aus nichtbrennbarer Steinwolle, der die EPS-Dämmung unterbricht, damit ein Brand nicht innerhalb der Dämmschicht von Geschoss zu Geschoss läuft. Nach dem DIBt-Hinweis vom 27. Mai 2015 ist er mindestens 200 Millimeter hoch, hat einen Schmelzpunkt über 1.000 Grad und 60 bis 100 kg/m³ Rohdichte und wird vollflächig geklebt und zusätzlich gedübelt.

Enthält EPS-Dämmung noch das Flammschutzmittel HBCD?

Neue EPS-Dämmplatten dürfen kein HBCD mehr enthalten. Nach Angaben von co2online galt bis Februar 2018 eine Ausnahmeregelung, seither ist das Flammschutzmittel in Dämmstoffen verboten. Alte Platten aus den Jahren davor können es enthalten; das betrifft vor allem den Rückbau oder die Aufdopplung bestehender Fassaden.

Begriffe aus diesem Artikel im Glossar

  • WDVS-Dämmstoffe im Vergleich: EPS, Steinwolle, Holzfaser: Diese drei Dämmstoffe kommen am häufigsten in einem Wärmedämmverbundsystem (WDVS) zum Einsatz, das eine Fassade nachträglich dämmt. EPS-Dämmplatten haben eine Wärmeleitfähigkeit von etwa 0,032 bis 0,040 W/(mK) und sind meist am günstigsten. Steinwolle liegt in ähnlicher Größenordnung, ist nicht brennbar und bietet besseren Schallschutz. Holzfaserplatten liegen mit 0,040 bis 0,050 W/(mK) etwas höher, sind aber diffusionsoffen und nehmen Feuchtigkeit auf und wieder ab.
  • Armierungsgewebe: Funktion und Verarbeitung: Das Armierungsgewebe ist ein kunststoffummanteltes Glasfasergewebe, das in die Armierungsschicht eines Wärmedämmverbundsystems (WDVS) eingebettet wird und Spannungen aus Temperaturschwankungen oder Bewegungen im Untergrund flächig verteilt, statt sie sich an einer Stelle als Riss zeigen zu lassen.
  • Fassadenputz und Algenschutz: Auf gedämmten Fassaden kühlt die Oberfläche nachts stärker aus als bei massivem Mauerwerk, wodurch sich häufiger Tauwasser bildet, das Algen- und Pilzwachstum begünstigt. Algenschutzausrüstungen im Putz oder Anstrich verzögern diesen Bewuchs, verhindern ihn aber nicht dauerhaft.
  • Wärmedämmverbundsystem: Grundaufbau: Ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) besteht im Grundaufbau aus Klebeschicht, Dämmplatte, Dübelung, Armierungsschicht mit eingebettetem Gewebe und abschließendem Oberputz mit Anstrich. Jede Schicht erfüllt eine eigene Funktion, ein Weglassen einer Schicht gefährdet meist die Funktion des gesamten Systems.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Anlage 7 GModG, Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Musterbauordnung, Fassung November 2002, zuletzt geändert durch Beschluss der Bauministerkonferenz vom 26./27. September 2024, § 2 Gebäudeklassen, § 26 Brandverhalten, § 28 Außenwände, Bauministerkonferenz, bereitgestellt vom Deutschen Institut für Bautechnik,
  3. Hinweis Referat II 1: WDVS mit EPS-Dämmstoff, konstruktive Ausbildung von Maßnahmen zur Verbesserung des Brandverhaltens (Stand 27. Mai 2015), Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt), Spiegelung beim Systemhersteller Caparol,
  4. Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM), Fassung vom 9. Dezember 2022, Anlage Technische Mindestanforderungen (Außenwand 0,20 W/(m²K)), Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz,
  5. Technische Systeminfo 6: WDV-Systeme zum Thema Brandschutz (Stand 03/2014), Fachverband Wärmedämm-Verbundsysteme e.V., Baden-Baden,
  6. Holzfasern: Kennwerte von Holzfaserdämmstoffen (Wärmeleitfähigkeit, Rohdichte, Diffusionswiderstand, Wärmekapazität), Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR),
  7. Ökologische Wärmedämmung mit alternativen Dämmstoffen (Stand 28. August 2025, Materialpreise Juli 2025), Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.,
  8. Dämmstoffe im Vergleich: Mineralwolle, Styropor und Co. (Stand 4. September 2025), co2online gemeinnützige Beratungsgesellschaft mbH,
  9. Fassadendämmungen: Kosten je Quadratmeter und übliche Dämmdicke, Verbraucherzentrale Bundesverband, Energieberatung,

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Stand dieser Angaben: 20. September 2026.