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Ratgeber

Was Fassadenputz pro Quadratmeter kostet

Ein Wärmedämmverbundsystem kostet laut Verbraucherzentrale 90 bis 140 Euro je Quadratmeter Fassade, laut co2online 160 bis 200 Euro. Für reinen Außenputz ohne Dämmung gibt es keine amtliche Statistik, Handwerkerportale nennen 30 bis 60 Euro. Wer an einem Haus von vor 1984 mehr als 10 Prozent der Wandfläche neu verputzt, muss nach § 36 GModG dämmen.

Was ein Quadratmeter Fassadenputz 2026 kostet

Der Preis für Fassadenputz hängt zuerst davon ab, welche Schichten neu entstehen. Drei Fälle kommen in Angeboten vor. Im ersten Fall bleibt der alte Unterputz stehen und der Betrieb trägt nur einen neuen Oberputz auf, also die sichtbare, meist zwei bis drei Millimeter dünne Deckschicht. Im zweiten Fall kommt der gesamte Putz herunter und Unterputz und Oberputz entstehen neu. Im dritten Fall bekommt die Wand ein Wärmedämmverbundsystem, kurz WDVS: Dämmplatten werden geklebt und gedübelt, darauf kommt eine Armierungsschicht mit Glasfasergewebe, darauf der Oberputz.

Für die ersten beiden Fälle gibt es in Deutschland keine amtliche oder verbandliche Preisstatistik je Quadratmeter. Das Statistische Bundesamt misst nur, wie stark sich die Preise verändern, nicht, wie hoch sie liegen. Belegte Spannen gibt es deshalb nur für das Wärmedämmverbundsystem, und zwar von der Verbraucherzentrale und von co2online, einer gemeinnützigen Beratungsgesellschaft. Für den reinen Putz bleiben Handwerkerportale, deren Zahlen aus eigenen Auftragsdaten stammen und die niemand von außen prüft.

Kostenspannen je Quadratmeter Fassade nach Quelle. Alle Beträge brutto, mit Arbeit und Material; Gerüst nur, wo genannt.
LeistungSpanne je QuadratmeterQuelleStand
Wärmedämmverbundsystem komplett, mit Gerüst, Putz und Arbeit90 bis 140 EuroVerbraucherzentrale Energieberatung2026
Wärmedämmverbundsystem komplett, je nach Dämmstoff und Dicke160 bis 200 Euroco2onlineSeptember 2025
Vorgehängte hinterlüftete Fassade als Vergleich180 bis 300 Euroco2onlineSeptember 2025
Neuer Außenputz ohne Dämmung, mit Arbeit30 bis 60 EuroMyHammer, Handwerkerportal ohne geprüfte DatenbasisSeptember 2026
Wärmedämmverbundsystem laut demselben Portal45 bis 80 EuroMyHammerSeptember 2026
Gerüst mit Material5 bis 15 EuroMyHammerSeptember 2026

Die Tabelle zeigt ein Problem, das Sie beim Vergleichen kennen sollten. Für dieselbe Leistung, ein Wärmedämmverbundsystem, nennt das Portal 45 bis 80 Euro, die Verbraucherzentrale 90 bis 140 Euro und co2online 160 bis 200 Euro. Zwischen der niedrigsten und der höchsten Angabe liegt der Faktor vier. Die Portalzahl stammt vermutlich aus Teilleistungen ohne Gerüst und ohne Dämmstoff, sagt das aber nicht. Rechnen Sie deshalb mit den beiden institutionellen Spannen und nehmen Sie die Portalzahl nur als Untergrenze für den reinen Putz.

Wärmedämmverbundsystem je Quadratmeter Fassade
160 bis 200 Euro
co2online, Wärmedämmung: Kosten und Förderung, Stand 3. September 2025
Zuschuss BEG EM für die Dämmung der Außenwand
15 Prozent, mit Sanierungsfahrplan 20 Prozent
BAFA, Bundesförderung für effiziente Gebäude, Gebäudehülle, Stand 1. Juli 2026
Preisanstieg Wärmedämm-Verbundsysteme, Mai 2026 zu Mai 2025
plus 5,0 Prozent
Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 241, Stand 10. Juli 2026

Ein Rechenbeispiel macht die Spannen greifbar. Ein freistehendes Einfamilienhaus mit 150 Quadratmetern Fassadenfläche kostet mit Wärmedämmverbundsystem nach der Spanne der Verbraucherzentrale 13.500 bis 21.000 Euro, nach der Spanne von co2online 24.000 bis 30.000 Euro. Ein neuer Außenputz ohne Dämmung läge nach der Portalspanne bei 4.500 bis 9.000 Euro, dazu kämen 750 bis 2.250 Euro Gerüst. Das Statistische Bundesamt meldet für Wärmedämm-Verbundsysteme im Mai 2026 einen Preisanstieg von 5,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Ein Angebot aus dem letzten Jahr ist also heute nicht mehr der Maßstab.

Wann der neue Außenputz eine Dämmpflicht auslöst

Der teuerste Irrtum bei Fassadenputz ist die Annahme, ein Altbau dürfe einfach neu verputzt werden. § 36 des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden, kurz GModG, das bis zur Titeländerung vom 23. Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz (GEG) hieß, verlangt bei der Erneuerung von Außenbauteilen die Höchstwerte der Anlage 7. Dort steht in Zeile 1b ausdrücklich die Erneuerung des Außenputzes einer bestehenden Wand. Der Höchstwert für die Außenwand eines Wohngebäudes beträgt 0,24 W/(m²K). Dieser sogenannte U-Wert misst, wie viel Wärme je Quadratmeter Wand und je Grad Temperaturunterschied nach außen entweicht. Eine ungedämmte Ziegelwand aus den 1960er Jahren liegt weit darüber.

Zwei Ausnahmen begrenzen die Pflicht. Erstens gilt sie nicht für Änderungen an höchstens 10 Prozent der gesamten Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe. Wer also eine schadhafte Stelle ausbessert, dämmt nicht. Wer die ganze Fassade neu verputzt, dämmt. Zweitens entfällt die Anforderung nach Fußnote 2 der Anlage 7, wenn die Außenwand nach dem 31. Dezember 1983 unter Einhaltung der damaligen Energiesparvorschriften errichtet oder erneuert worden ist. Das Baujahr entscheidet deshalb mit über den Preis: Bei einem Haus von 1975 wird aus dem Putzauftrag ein Dämmauftrag.

Muss ich beim neuen Außenputz dämmen?

Erneuern Sie mehr als 10 Prozent der gesamten Außenwandfläche des Hauses?

Ja

Wurde die Wand nach dem 31. Dezember 1983 nach dem damaligen Energiesparrecht errichtet oder erneuert?

Ja

Nein. Für diese Wand entfällt die Anforderung bei einer Putzerneuerung (Anlage 7 GModG, Fußnote 2). Legen Sie Baujahr und die damalige Ausführung mit Unterlagen ab, falls die Behörde später fragt.

Nein

Erreicht die Wand schon jetzt einen U-Wert von höchstens 0,24 W/(m²K)?

Ja

Nein. Die Wand hält den Höchstwert bereits ein. Lassen Sie sich den U-Wert von einer Person bestätigen, die Energieausweise ausstellen darf, und heften Sie die Berechnung zum Angebot.

Nein

Ja. Mit dem neuen Putz muss die Wand auf höchstens 0,24 W/(m²K) kommen, in der Praxis durch ein Wärmedämmverbundsystem. Kalkulieren Sie mit den WDVS-Spannen von 90 bis 200 Euro je Quadratmeter, nicht mit dem Putzpreis.

Nein

Nein. Ausbesserungen bis 10 Prozent der Bauteilfläche lösen keine Anforderung nach § 36 GModG aus. Sie dürfen die Stellen ohne Dämmung neu verputzen.

Eine Baugenehmigung brauchen Sie für den Putz und die Dämmung nicht. § 61 Absatz 1 Nummer 11 der Musterbauordnung stellt Außenwandbekleidungen einschließlich Maßnahmen der Wärmedämmung, Verblendungen und Verputz verfahrensfrei; ausgenommen sind Hochhäuser mit mehr als 22 Metern Höhe. Maßgeblich ist die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes, die diese Regel übernimmt. Verfahrensfrei heißt aber nicht regelfrei: Brandschutz und Abstandsflächen gelten weiter.

Welche 8 Positionen in einem Angebot für Fassadenputz stehen

Ein Angebot lässt sich nur vergleichen, wenn es die Leistung in einzelne Positionen zerlegt und jede Position mit Menge, Einheit und Einzelpreis nennt. Ein Pauschalbetrag für die ganze Fassade verrät nicht, ob der Altputz abgeschlagen wird oder ob das Gerüst enthalten ist. Diese acht Positionen gehören in jedes Angebot für Außenputz, in derselben Reihenfolge wie die Arbeit auf der Baustelle:

  • Gerüst mit Angabe der Standzeit in Wochen und der Kosten je weitere Woche, weil Verzögerungen sonst Ihr Risiko werden.
  • Aufmaß der Fassadenfläche in Quadratmetern mit Abzügen und Zuschlägen nach VOB/C, damit die Menge nachprüfbar ist.
  • Untergrundvorbereitung: Altputz abschlagen, Hohlstellen öffnen, Reinigung, Grundierung oder Haftbrücke, jeweils mit Menge.
  • Unterputz mit Mörtelart nach DIN EN 998-1 und Dicke in Millimetern, weil davon Festigkeit und Preis abhängen.
  • Armierungsschicht mit Gewebe, wenn ein Wärmedämmverbundsystem entsteht oder der Untergrund Risse zeigt.
  • Oberputz mit Bindemittel, Körnung in Millimetern und Struktur, weil ein Silikatputz anders kostet als ein Kalkzementputz.
  • Anstrich mit Produktart und Anzahl der Anstriche, falls der Oberputz nicht durchgefärbt bleibt.
  • Nebenleistungen: Abdecken von Fenstern, Anfahrt, Entsorgung des Altputzes nach Tonnen oder Containern.

Beim Aufmaß gelten die Abrechnungsregeln der VOB/C, Ausgabe DIN 18350 für Putz- und Stuckarbeiten. Öffnungen wie Fenster und Türen werden bis 2,5 Quadratmeter Einzelgröße übermessen, größere Öffnungen abgezogen. Übermessen heißt: Die Fensterfläche zählt als verputzte Fläche, obwohl dort kein Putz liegt. Das ist kein Fehler, sondern der Ausgleich für die Mehrarbeit an den Kanten. Laibungen, also die Leibungsflächen seitlich im Fenster, werden bis ein Meter Breite gesondert nach Metern berechnet. Unterbrechungen wie Gesimse oder Putzbänder werden bis 30 Zentimeter Einzelbreite übermessen.

Warum sollten Sie diese Regeln kennen? Weil sie den Unterschied zwischen zwei Angeboten erklären können. Ein Betrieb, der nach VOB/C aufmisst, kommt bei einem Haus mit vielen kleinen Fenstern auf mehr Quadratmeter als ein Betrieb, der nur die Nettofläche misst, verlangt aber je Quadratmeter oft weniger. Vergleichbar sind Angebote erst, wenn beide dieselbe Fläche zugrunde legen. Bitten Sie deshalb um das Aufmaßblatt zusätzlich zur Summe.

Was ein Kostenvoranschlag für Fassadenputz rechtlich wert ist

Ein Kostenvoranschlag ist nach § 649 BGB eine Schätzung, keine Preiszusage, solange der Betrieb nicht ausdrücklich die Gewähr für seine Richtigkeit übernimmt. Ergibt sich, dass die Arbeit nicht ohne eine wesentliche Überschreitung ausführbar ist, muss der Betrieb Ihnen das unverzüglich anzeigen. Sie dürfen dann kündigen und schulden nur die bis dahin erbrachte Leistung. Wann eine Überschreitung wesentlich ist, sagt das Gesetz nicht. Die Rechtsprechung nimmt das nach Angaben des Verbraucherportals Bayern ab Mehrkosten von 15 bis 20 Prozent an.

Für Fassaden ist diese Regel wichtiger als für Innenräume. Der Zustand des Untergrunds zeigt sich oft erst, wenn das Gerüst steht und der Altputz herunter ist. Hohlstellen, mürbes Mauerwerk oder Feuchte im Sockel lassen sich vom Boden aus nicht sicher beurteilen. Ein ehrlicher Betrieb schreibt deshalb Eventualpositionen in sein Angebot: einen Einheitspreis je Quadratmeter für den Fall, dass mehr Altputz abgeschlagen werden muss, und einen für einen zusätzlichen Ausgleichsputz. Dann ist die Überraschung bepreist, bevor sie eintritt.

Drei Preisformen im Vergleich. Rechtsgrundlage: § 649 und § 632 Absatz 3 BGB, Rechtsprechung zur wesentlichen Überschreitung laut Verbraucherportal Bayern, Stand 31. Juli 2024.
PreisformBindung des BetriebsIhr RisikoPasst zu
Kostenvoranschlag ohne GewährSchätzung; Anzeigepflicht ab etwa 15 bis 20 Prozent MehrkostenMehrkosten unterhalb der Wesentlichkeitsgrenze tragen SieErstem Überblick, unklarem Untergrund
Kostenvoranschlag mit GewährBetrieb steht für die Richtigkeit des Anschlags einGering, solange die Leistung gleich bleibtKlar beschriebener Leistung nach Ortstermin
Festpreis mit EventualpositionenVerbindlicher Preis je Position; Eventualpositionen nur bei BedarfNur die vorab bepreisten ZusatzmengenFassaden mit unbekanntem Altputz, Förderanträgen

Wie viel Förderung und Steuerbonus Sie vom Preis abziehen können

Reiner Putz ohne Dämmung wird nicht gefördert. Sobald die Fassade ein Wärmedämmverbundsystem bekommt, zahlt der Bund über die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Programmteil Einzelmaßnahmen, kurz BEG EM, einen Zuschuss. Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, das BAFA. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor, kurz iSFP, ein von einer Energieberatung erstellter Stufenplan für das ganze Haus, kommen 5 Prozent Bonus dazu, zusammen also 20 Prozent.

Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt: 30.000 Euro je Kalenderjahr für die erste Wohneinheit, mit Sanierungsfahrplan 60.000 Euro. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten, der die technische Projektbeschreibung erstellt. Technisch verlangt die Richtlinie mehr als das Gesetz: Die gedämmte Außenwand muss einen U-Wert von höchstens 0,20 W/(m²K) erreichen statt der gesetzlichen 0,24. Dafür braucht die Dämmung ein bis zwei Zentimeter mehr Dicke, was den Materialpreis leicht erhöht und den Zuschuss sichert.

  1. Energieeffizienz-Experten beauftragen und klären, ob ein individueller Sanierungsfahrplan den Bonus von 5 Prozent lohnt.
  2. Angebot mit U-Wert-Nachweis für 0,20 W/(m²K) einholen; der Experte erstellt daraus die technische Projektbeschreibung.
  3. Vertrag mit dem Betrieb nur unter aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage abschließen; ein solcher Vertrag gilt nicht als Vorhabenbeginn.
  4. Förderantrag beim BAFA stellen, bevor die Arbeiten beginnen. Wer nach Antrag und vor Bescheid beginnt, tut das laut BAFA auf eigenes Risiko.
  5. Nach Fertigstellung Rechnung, Nachweise und Bestätigung des Experten einreichen, dann wird der Zuschuss ausgezahlt.

Am Rechenbeispiel mit 150 Quadratmetern: 150 Quadratmeter zu 160 Euro ergeben 24.000 Euro. Der Zuschuss beträgt 15 Prozent, also 3.600 Euro, mit Sanierungsfahrplan 20 Prozent, also 4.800 Euro. Der Deckel von 30.000 beziehungsweise 60.000 Euro greift in diesem Beispiel nicht.

Wer nur verputzen lässt und keine Förderung bekommt, hat den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nach § 35a Absatz 3 EStG. Die Einkommensteuer sinkt um 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens um 1.200 Euro im Jahr. Der Bonus gilt nur für den Lohnanteil, den die Rechnung getrennt ausweisen muss, und nur bei Überweisung auf das Konto des Betriebs. Bar bezahlte Rechnungen erkennt das Finanzamt nicht an. Für eine Maßnahme, die öffentlich gefördert wird, ist der Steuerbonus ausgeschlossen. Sie müssen sich also je Maßnahme entscheiden: Zuschuss oder Steuerbonus, nie beides.

So gehen Sie von der ersten Anfrage bis zur Abnahme vor

Die Reihenfolge der Schritte entscheidet mit über den Preis. Wer erst beauftragt und dann nach Förderung fragt, verliert den Zuschuss. Wer die Abnahme ohne Protokoll erklärt, verliert später die Beweislage. Der folgende Ablauf gilt für ein Ein- oder Zweifamilienhaus; bei größeren Gebäuden kommen Brandschutzauflagen der Landesbauordnung dazu.

Fassadenputz beauftragen in 6 Schritten
  1. Baujahr und Fläche klären

    Baujahr der Außenwand, Fläche in Quadratmetern, Zustand des Altputzes. Bei Häusern von vor 1984 das Beratungsgespräch nach § 36 GModG führen. Zuständig: Sie, vor der ersten Anfrage.

  2. Drei Angebote mit gleicher Leistungsbeschreibung

    Allen Betrieben dieselbe Beschreibung mit den acht Positionen schicken. Zuständig: Sie; ein Ortstermin je Betrieb, damit alle dieselbe Fassade gesehen haben.

  3. Förderantrag vor dem Vertrag

    Bei Dämmung: Energieeffizienz-Experte einbinden, Vertrag mit Bedingung der Förderzusage, Antrag beim BAFA. Zuständig: Sie mit dem Experten, vor Vorhabenbeginn.

  4. Vertrag mit Festpreis und Eventualpositionen

    Positionen, Einheitspreise, Gerüststandzeit, Ausführungstermin und Vorgehen bei Untergrundbefunden schriftlich festhalten. Zuständig: beide Seiten.

  5. Ausführung mit schriftlichen Nachträgen

    Untergrundbefund nach dem Abschlagen fotografieren lassen. Nachträge nur schriftlich mit Menge und Preis, bevor weitergearbeitet wird. Zuständig: Betrieb meldet, Sie geben frei.

  6. Abnahme mit Protokoll

    Gemeinsamer Rundgang, Protokoll mit Datum, Mängel einzeln eintragen und Rechte vorbehalten (§ 640 Absatz 3 BGB). Zuständig: beide Seiten, am Tag der Fertigstellung.

Die Abnahme ist der wichtigste Termin nach der Auftragserteilung. Mit ihr beginnt nach § 634a BGB die fünfjährige Verjährung der Mängelansprüche bei Bauwerken. Setzt der Betrieb Ihnen eine angemessene Frist zur Abnahme und Sie widersprechen nicht unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt das Werk nach § 640 Absatz 2 BGB als abgenommen. Bei Verbrauchern tritt diese Folge nur ein, wenn der Betrieb Sie zusammen mit der Aufforderung darauf hingewiesen hat. Reagieren Sie auf eine solche Aufforderung deshalb schriftlich, auch wenn Sie noch prüfen.

Wegen unwesentlicher Mängel dürfen Sie die Abnahme nicht verweigern. Feine Haarrisse im Oberputz zählen meist dazu. Ein Riss, der einer geraden Linie folgt, oder eine Hohlstelle, die beim Abklopfen dumpf klingt, zählen nicht dazu. Tragen Sie beides ins Protokoll ein, dann bleibt Ihr Anspruch auf Nachbesserung erhalten, und die fünf Jahre laufen mit dokumentiertem Ausgangszustand.

Häufige Fragen

Was kostet Fassadenputz ohne Dämmung pro Quadratmeter?

Für neuen Außenputz ohne Dämmung gibt es keine amtliche Preisstatistik. Das Handwerkerportal MyHammer nennt 30 bis 60 Euro je Quadratmeter mit Arbeit, dazu 5 bis 15 Euro für das Gerüst. Diese Zahlen beruhen auf Plattformdaten ohne veröffentlichte Datenbasis und taugen nur als Untergrenze. Belastbar ist erst ein Angebot mit Aufmaß der eigenen Fassade.

Muss ich beim Neuverputzen der Fassade dämmen?

Ja, wenn die Außenwand vor 1984 gebaut wurde und Sie mehr als 10 Prozent ihrer Fläche neu verputzen. § 36 GModG mit Anlage 7 verlangt dann einen U-Wert von höchstens 0,24 W/(m²K). Ausbesserungen unter 10 Prozent der Fläche und Wände, die nach dem 31. Dezember 1983 nach damaligem Energiesparrecht gebaut wurden, sind ausgenommen.

Ist ein Kostenvoranschlag für Fassadenputz verbindlich?

Nein, ein Kostenvoranschlag für Fassadenputz ist nach § 649 BGB eine Schätzung ohne Gewähr, solange der Betrieb die Richtigkeit nicht ausdrücklich zusichert. Ab einer wesentlichen Überschreitung, nach der Rechtsprechung etwa 15 bis 20 Prozent, muss der Betrieb Sie unverzüglich informieren, und Sie dürfen kündigen. Verbindlich ist nur ein vereinbarter Festpreis.

Wird Fassadenputz vom Staat gefördert?

Reiner Fassadenputz ohne Dämmung wird nicht gefördert. Ein Wärmedämmverbundsystem fördert das BAFA über die BEG EM mit 15 Prozent der Ausgaben, mit individuellem Sanierungsfahrplan mit 20 Prozent, bei höchstens 30.000 beziehungsweise 60.000 Euro förderfähigen Ausgaben je Wohneinheit und Jahr. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden, und die Wand muss einen U-Wert von höchstens 0,20 W/(m²K) erreichen.

Brauche ich für neuen Fassadenputz eine Baugenehmigung?

Nein, neuer Fassadenputz und eine Wärmedämmung sind nach § 61 Absatz 1 Nummer 11 der Musterbauordnung verfahrensfrei, ausgenommen bei Hochhäusern über 22 Meter. Maßgeblich ist die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes. Verfahrensfrei bedeutet nur, dass kein Antrag nötig ist; Brandschutz und Abstandsregeln gelten trotzdem.

Wie lange habe ich Gewährleistung auf Fassadenputz?

Auf Fassadenputz haben Sie nach § 634a BGB fünf Jahre Gewährleistung, weil Putz fest mit dem Bauwerk verbunden ist. Die Frist beginnt mit der Abnahme. Ein Abnahmeprotokoll mit Datum und eingetragenen Mängeln sichert den Beginn der Frist und den Vorbehalt Ihrer Rechte.

Begriffe aus diesem Artikel im Glossar

  • Kostenvoranschlag: Ein Kostenvoranschlag ist eine unverbindliche Kostenschätzung des Handwerkers nach § 649 BGB, keine Preisgarantie. Überschreitet die tatsächliche Rechnung den Voranschlag wesentlich, muss der Betrieb dies unverzüglich anzeigen.
  • Festpreis und Angebotsvergleich: Ein Festpreis ist der verbindliche Komplettpreis für alle Arbeiten, schriftlich vor Auftragsvergabe vereinbart. Bei Putz- und Fassadenarbeiten schützt er vor Nachträgen für Untergrundvorbereitung, die im ersten Kostenvoranschlag oft nicht sichtbar waren.
  • Gewährleistung bei Putz- und Stuckateurarbeiten: Für Putzarbeiten, die fest mit einem Gebäude verbunden sind, etwa ein Fassadenputz, gilt die fünfjährige Gewährleistungsfrist für Bauwerke nach § 634a BGB. Bei VOB/B-Verträgen sind es vier Jahre.
  • Abnahme der Putzarbeiten: Die Abnahme ist die förmliche Erklärung des Auftraggebers, dass die Putzarbeiten im Wesentlichen vertragsgerecht ausgeführt wurden. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Gewährleistungsfrist, und die Beweislast für Mängel wechselt zum Auftraggeber.
  • Wärmedämmverbundsystem: Grundaufbau: Ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) besteht im Grundaufbau aus Klebeschicht, Dämmplatte, Dübelung, Armierungsschicht mit eingebettetem Gewebe und abschließendem Oberputz mit Anstrich. Jede Schicht erfüllt eine eigene Funktion, ein Weglassen einer Schicht gefährdet meist die Funktion des gesamten Systems.
  • Gerüststellung bei Fassaden- und Putzarbeiten: Für Putz- und Dämmarbeiten an der Fassade oberhalb der Erreichbarkeit mit Leitern wird ein Gerüst benötigt, gestellt entweder vom ausführenden Betrieb selbst oder einem spezialisierten Gerüstbauer. Die Kosten dafür sollten im Angebot als eigene Position ausgewiesen sein.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 36 GModG, Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Anlage 7 GModG, Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 632 und § 649 BGB, Vergütung und Kostenanschlag, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 640 BGB, Abnahme, und § 634a BGB, Verjährung der Mängelansprüche, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 35a EStG, Steuerermäßigung bei Handwerkerleistungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. Musterbauordnung, Fassung November 2002, zuletzt geändert durch Beschluss der Bauministerkonferenz vom 26./27. September 2024, § 61 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Bauministerkonferenz, bereitgestellt vom Deutschen Institut für Bautechnik,
  7. Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen: Gebäudehülle (Fördersätze, Höchstgrenzen, Antragstellung, Merkblatt Juli 2026), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA),
  8. Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM), Fassung vom 9. Dezember 2022, Anlage Technische Mindestanforderungen (Außenwand 0,20 W/(m²K)) und Nummer 9 Vorhabenbeginn, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz,
  9. Baupreise für Wohngebäude im Mai 2026: +5,0 % gegenüber Mai 2025, Pressemitteilung Nr. 241 vom 10. Juli 2026, Statistisches Bundesamt (Destatis),
  10. Kostenvoranschlag beim Werkvertrag: Was rechtlich gilt (Stand 31. Juli 2024), Verbraucherportal Bayern, Verbraucherzentrale Bayern e.V.,
  11. Fassadendämmungen: Kosten je Quadratmeter für WDVS, hinterlüftete Fassade und Kerndämmung, Verbraucherzentrale Bundesverband, Energieberatung,
  12. Wärmedämmung: Maßnahmen, Kosten und Förderung (Stand 3. September 2025), co2online gemeinnützige Beratungsgesellschaft mbH,

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Stand dieser Angaben: 20. September 2026.